Gisbert Bultmann
Rechtsanwalt & Notar a.D.
 

Lieber die Erbschaft steuern - als Erbschaftsteuern !

 

Tipps zur erfolgreichen Handhabung der Erbschaft- und Schenkungsteuer 

 

"Die Bezahlung der Erbschaftsteuer ist freiwillig. Bemessungsgrundlage ist die eigene Dummheit."

London Times vom 9.11.1969.

 

Soll heißen:

 

Bei keiner anderen Steuerart hängt das Ob und die Höhe des Anfalls so sehr vom

strategischen Geschick des planenden Steuerbürgers ab wie hier.

 

Daher geht es darum, wie es durch vorausschauende Gestaltung gelingt, die Erbschaftsteuer einzugrenzen.

Das ist Sache des zivilistischen Beraters - in der Regel des Notars.

 

Deshalb gilt es, die klassische Abneigung  der Juristen gegenüber dem Steuerrecht zu überwinden und die Grundlagen  - in der Tat genügt das über weite Strecken - angeeignet  und 

bin so in die Lage, meinen Mandanten völlig legale Steuersparmöglichkeiten aufzuzeigen und diese umzusetzen.

 

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Gisbert Bultmann

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