Gisbert Bultmann
Rechtsanwalt & Notar a.D.
 

 Keine Witwenrente bei Versorgungsehe

 

Witwenrente bei zu kurzer Ehe abgelehnt

Späte Heirat acht Tage vor Partnertod

Bei einer Heirat kurz vor dem Tod des Partners hat die Hinterbliebene keinen Anspruch auf Witwenrente. Dies stellte das Sozialgericht Dortmund in einem jetzt veröffentlichten Urteil klar. Die 69-jährige hatte ihren krebskranken Lebens-gefährten (74) acht Tage vor dessen Tod in einer standesamtlichen Notfalltrauung geheiratet.

 

Nach Angabe der Frau hatte sie ihn drei Jahre lang gepflegt.

 

Die Richterin hielt sich an die seit 2002 geltende gesetzliche Vermutung, dass es sich bei Heirat bis ein Jahr vor dem Tod um Versorgungsehen handele.(Ausnahme: z.B. bei Unfalltod des Ehegatten)

 

Die Bochumer Rentnerin hatte geltend gemacht, sie habe seinem Drängen, die Verbindung zu legalisieren, erst nachgegeben, als seine unheilbare Erkrankung zu Tage getreten sei.


Sozialgericht Dortmund vom 12.10.2005 - Az: S 34  RJ 219 / 04

 

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