Gisbert Bultmann
Rechtsanwalt & Notar a.D.
 

Wunsch

Der Kollege Putz hat sich  in dem vorhergehenden Aufsatz  /  Vortragsmanuskript viel Mühe mit allen dogmatischen Verästelungen des Themas gegeben.

 

Das ist richtig und notwendig.

 

Die breite Öffentlichkeit interessiert das allerdings wenig.

 

Schon vor etlichen Jahren  hatte ich mir aus einem Aufsatz vom "Altmeister"  und Strafrechtsprofessor Karl Englisch folgenden Ausspruch notiert :

 

"Dem Arzt und dem Patienten ist es eigentlich von Herzen gleichgültig., was

die jeweilige Therapie rechtlich bedeutet, unter welche juristischen Begriffe sie

zu subsumieren ist,  ob sie ein "Tun" oder ein "Unterlassen" ist , einen Aktivität

oder eine Passivität, eine "Körperverletzung" oder eine "eigenmächtige

Heilbehandlung", eine "Teilnahme am Selbstmord", eine "Tötung auf

Verlangen" oder was sonst darstellt.

 

Dieses ganze "Kategoriengeklapper" ist den im Vertrauensverhältnis stehenden Ärzten und Patienten teils uninteressant, teils schlicht zuwider.

 

Der Patient möchte nur seine persönlichen Wünsche nach Möglichkeit erfüllt

sehen und der Arzt nur ungestraft das "Richtige" tun dürfen, um diese Wünsche

nach Maßgabe seiner Kunst, seines Vermögens und seiner Kräfte zu

befriedigen ! "

 

So ist es ! 

 

 

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Gisbert Bultmann

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