Gisbert Bultmann
Rechtsanwalt & Notar a.D.
 

Aktive Sterbehilfe aus Sicht einer Krebskranken

"Ich möchte es bestimmen"
 

Aktive Sterbehilfe aus Sicht einer Krebskranken

 

Das Thema Sterbehilfe wühlt die Menschen weltweit auf. Das hat die jüngste Auseinandersetzung um die Zweigstelle der Schweizer Sterbehilfeorganisation "Dignitas" in Hannover erneut verdeutlicht. Jetzt wird auch bei uns wieder quer durch alle Parteien darüber gestritten, wie weit das Selbstbestimmungsrecht über das eigene Sterben gehen darf.

Mich selbst treibt die Diskussion um, seit mein Brustkrebs vor fünf Jahren Lungenmetastasen gebildet hat und damit unheilbar ist. Da war ich gerade 43.

 

Mit 45 litt ich wieder unter Schmerzen und Luftnot. So droht mir höchst wahrscheinlich ein frühzeitiges und wohl auch qualvolles Sterben - trotz aller Hilfe durch die Palliativmedizin. Ich habe auch mit ansehen müssen, wie meine Mutter an ihren Metastasen starb. Zwar konnte ich sie nach einer Odyssee durch überforderte Krankenhäuser in einem Hospiz unterbringen - doch auch dort bat sie bis zuletzt um Sterbehilfe. Und auch ich wünsche mir, dass mich jemand ohne Angst vor Strafe beim Freitod begleiten darf, wenn ich nicht mehr leben will.

Aber trotzdem bin ich froh, dass endlich auch bei uns über Sterbehilfe und das Tabu Tod gesprochen wird - trotz unserer NS-Vergangenheit. Über unseren Umgang mit dem Sterben, das wir so gerne verdrängen. Über unseren Alltag in Krankenhäusern und Pflegestationen, über die Apparatemedizin, die schwer kranken Menschen oft das Selbstbestimmungsrecht über ihr Sterben raubt. Über den Widerspruch, Sterbebegleitung und Schmerztherapie in Sonntagsreden zu loben, aber nur wenig Geld dafür bereitzustellen.

So gibt es bundesweit nur 125 stationäre Hospize, 88 Palliativstationen und 956 ambulante Hospizdienste. Für eine Million Einwohner stehen nur zehn Betten in Palliativstationen und nur 15 in Hospizen zur Verfügung. Viel zu wenig.

Endlich wird auch über die Angst der Menschen vor langem Siechtum und quälenden Schmerzen gesprochen, die sie so stark für Sterbehilfe eintreten lassen. Gewiss würden viele anders stimmen, wenn sie sicher sein könnten, genügend Schmerzmittel zu bekommen.

 

Doch immer noch gilt ein äußerst rigides Betäubungsmittelrecht. So hat Deutschland in Europa den niedrigsten Verbrauch an Morphinen. 92 Prozent der 220 000 Menschen, die jährlich an Krebs sterben, leiden aber unter starken Schmerzen. Für sie gibt es bundesweit nur 1000 ausgebildete Schmerzmedizi-ner. Aber auch mit ausreichenden Schmerzmitteln kann fünf bis zehn Prozent der Tumorkranken nicht geholfen werden. Sie sehnen deshalb den Tod als Erlösung von unsäglichem Leid herbei. Andere empfinden die Begleitumstände ihrer Krankheit als so entwürdigend, dass sie ihr Leiden beenden wollen.

Auch meine Mutter wollte trotz aller Fürsorge und Morphiumgaben im Hospiz nicht mehr leben. Ich kenne zahlreiche Krebskranke, denen es genauso geht. Und ich kann auch für mich nicht ausschließen, irgendwann so zu empfinden. Vielleicht erfahre ich dann trotz aller liebevollen Begleitung so wenig Lebensqualität, erlebe mein Sterben als so qualvoll und hässlich, dass ich nicht mehr leben will. Und was ist mit all den Menschen, die ihr Leben beenden wollen und dabei Hilfe brauchen?

Sie treffen auf eine rechtliche Grauzone, die weder von Ärzten noch Patienten durchschaut wird: Aktive Sterbehilfe wird als Tötung auf Verlangen bestraft. Passive Sterbehilfe dagegen ist straffrei, wenn "in unmittelbarer Todesnähe" lebensverlängernde Maßnahmen beendet werden. Indirekte Sterbehilfe ist ebenfalls straffrei, wenn sie dem erklärten oder "mutmaßlichen" Willen der Sterbenden entspricht: Dann dürfen Ärzte Schmerzmittel auch dann geben, wenn sie den Tod beschleunigen.

Ebenfalls straffrei ist Beihilfe zum Suizid: Der Arzt darf sogar die Giftspritze anlegen, sofern sie sich der Sterbewillige dann selbst gibt. Dann aber muss er alles Mögliche tun, um dessen Tod zu verhindern - sonst droht ihm eine Anklage wegen unterlassener Hilfeleistung. Er darf also nicht bei seinem sterbenden Patienten bleiben, um sich selbst zu schützen. Mir erscheint das unmenschlich.

Auch die Patientenverfügungen, die bereits sieben Millionen Deutsche verfasst haben, sind bislang rechtlich nicht verankert. Da nehmen manche Ärzte lieber den weniger hart bestraften Vorwurf der Körperverletzung in Kauf und behandeln ihre Patienten trotz gegenteiliger Verfügungen weiter. Sonst drohen ihnen höhere Strafen wegen unterlassener Hilfeleistung.

Auch bei einer eindeutigen Willenserklärung des Patienten muss meist noch das Vormundschaftsgericht angerufen werden. Deshalb wollte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) mit Hilfe von Abgeordneten aus allen Fraktionen Patientenverfügungen zum 1.1.2006 mehr Gewicht geben - doch durch die vorzeitige Neuwahl sind diese Pläne erst mal vom Tisch. Ob eine große Koalition dieses heiße Eisen anpackt, ist fraglich.

"Sollen sie sich doch selbst umbringen!" Diesen Spruch höre ich oft. Die Selbsttötung ist auch ein von der Europäischen Menschenrechtskonvention garantiertes Recht. Alle 54 Minuten versucht in Deutschland ein Mensch, sich zu töten - fast 600 000 Verzweifelte. 12 000 von ihnen "schaffen" es. Viele überleben mit schwersten Schädigungen, weil sie sich vor Züge werfen oder von Hochhäusern springen.

 

Denn meist wissen sie in ihrer großen Not einfach nicht, wie sie an Medikamente kommen sollen, mit denen sie schmerzfrei und sicher ihr Leben beenden können. Ihre Ärzte dürfen sie ihnen nicht verschrei-ben. Noch schlimmer ergeht es Schwerstkranken, die ohne Hilfe diese Mittel nicht mehr einnehmen können. Natürlich gibt es auch Ärzte, die ihren Patienten beim Sterben helfen. Aus Angst vor Strafe reden sie aber nicht darüber. Sterbehilfe bleibt so in der Grauzone. Damit wird aber auch jeglichem Missbrauch Tür und Tor geöffnet, dubiosen reisenden Sterbehelfern und Geschäftemachern. Wäre da nicht eine klare Rechtslage schützender, nicht nur für alle leidenden Menschen, sondern auch für ihre Ärzte?

Wir sollten kritisch, aber auch vorurteilsfrei auf unsere Nachbarländer schauen. Warum unterstellen wir den Niederländern, bei denen aktive Sterbehilfe straffrei ist, so pauschal unmoralisches Handeln? Auch ihnen geht es doch um ein ethisches Prinzip - die Selbstbestimmung der Menschen an ihrem Lebensende. Auch wenn es trotz aller rechtlichen Sicherungen immer wieder Berichte über Missbrauch gibt. Auch das belgische Gesetz verurteilte die Hospiz-Bewegung als "Lizenz zum Töten". Ein viel zu hartes Urteil. Auch hier wird rigoros eine moralische Haltung abgesprochen.

Mir persönlich sagt am besten das Schweizer Modell zu: Dort ist die Beihilfe zum Freitod  ("begleiteter Suizid" ) nicht strafbar, wenn sie nicht aus eigennützigen Motiven geschieht. Auch Ausländer können bislang noch auf Schweizer Gebiet diese Begleitung bekommen. "Dignitas" darf Sterbewilligen ärztlich verordnete Barbiturate überreichen, die sie selbst einnehmen müssen.

 

Sie behalten also die ganze Zeit die Tatherrschaft. 70 Prozent der Hilfesuchenden beruhigt die bloße Aussicht, an solche Medikamente so zu kommen, so sehr, dass sie diese Hilfe nie in Anspruch nehmen. Auch ich bin Mitglied von Dignitas geworden, um im absoluten Notfall diesen "Notausgang" zu haben.

Noch mehr würde es mich aber beruhigen, wenn ich nicht erst im finalen Krebsstadium geschwächt nach Zürich reisen müsste, sondern auch zu Hause diese Hilfe bekäme. Ich könnte dann viel leichter und angstfreier "ja" zu einem Leben sagen, dass ich sonst vielleicht nicht mehr aushielte.




WAZ vom 19.11.2005  Von Jutta Redmann, Beitrag als WAZ-Leserin in einem Meinungsforum





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