
Nach dem Tode seines Bruders Carl im Jahre 1815 adoptierte Ludwig van Beethoven dessen neunjährigen Sohn Karl und sparte keine Anstren-gung, ihn dem seiner Ansicht nach schlimmen Ein-fluß der Mutter zu entziehen. Nach fünfjährigen Streitereien wurde er alleiniger Vormund des Jungen, für dessen Erziehung er ein Vermögen ausgab. In seinen letzten Tagen - er rang schon mit dem Tode - verfaßte Beethoven ein eigenhändiges Testament, in dem er seinen Neffen zum Alleinerben einsetzte. "Mein Neffe Karl soll Alleinerbe sein; das Kapital meines Nachlasses soll jedoch seinen natürlichen oder testamentarischen Erben zufallen. Wien, den 23. März 1827, Ludwig van Beethoven" Heute sähe man darin eine Vorerben - Einsetzung, aber das ist ein anderes Thema... >>zurück<< |