Bismarcks Erfahrungen als Referendar
Otto von Bismarck hatte 1835 sein Erstes juristisches Examen abgelegt, das ihn zu einem sog. Auskultator macht.
Er begann seine Ausbildung in Berlin und schreibt darüber in seine Gedanken und Erinnerungen : "Die Personen und Einrichtungen unserer Justiz, in der ich zunächst beschäftigt war, gaben meiner jugendlichen Auffassung mehr Stoff zur Kritik als zur Anerkennung. Die praktische Ausbildung des Auskultators begann damit, dass man auf dem Kriminalgericht das Protokoll zu führen hatte, wozu ich von dem Rathe dem ich zugewiesen war, Herrn von Brauchitsch, über die Gebühr herangezogen wurde, weil ich damals über den Durchschnitt schnell und lesbar schrieb........"
In Bismarcks Berliner Zeit fällt auch die folgende Anekdote, die Eduard Stemplinger in seinem Büchlein "Vom Jus und vom Juristen" berichtet: "Bismarck, der mit Eberty am Berliner Stadtgericht praktizierte, rief bei einer Verhandlung einem keifenden Weibe zu: " Wenn sie nicht augenblicklich still sind, werf ich Sie hinaus". Der vorsitzende Rat , der hierin einen Übergriff in seine Machtbefugnis erblicken mochte, warf in verweisendem Ton ein: " Herr Auskultator, hier hat niemand das Recht jemanden hinauszuwerfen, als ich". Der Auskultator machte eine Verbeugung und rief dem Weibe nochmals zu: "Wenn sie nicht augenblicklich still sind, lasse ich sie durch den Herrn Stadtgerichtsrat hinauswerfen."
( aus Leserbrief: von Busekist, NJW-Echo 1999 XXII zu v. Münch, NJW 1999,618 )
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